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Privatpersonen

Jedes Jahr im Frühjahr ist es wieder soweit. Wenn der Frühling draußen lockt, sind die Einkommensteuererklärungen für das Vorjahr fällig. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist es, Privatpersonen die oft zeitraubende und nervenaufreibende Arbeit der Anfertigung der Erklärung abzunehmen. Dabei profitieren Sie von unserem digitalisierten Dokumentenmanagement, was den weitgehend papierlosen Beleg- und Unterlagenaustausch ermöglicht.

Vor Abgabe der Erklärung beim Finanzamt wird zunächst ein Screening, eine Tiefenanalyse Ihrer steuerlichen Verhältnisse, vorgenommen. Ziel dieses Screenings ist es, unbedingt herauszufinden, ob es noch im Rahmen Ihrer Einkunftsarten (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder Renten) oder im Bereich der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen Möglichkeiten gibt, die steuerliche Belastung (legal) zu senken, etwa durch Geltendmachung von Aufwendungen oder steuerlichen Vergünstigungen.

Sodann werden die Überschussrechnungen für die einzelnen Einkunftsarten und ein Entwurf der Steuererklärung gefertigt und Ihnen vorgestellt. Hierbei erhalten Sie eine Berechnungsliste über die zu erwartende Steuererstattung oder Steuernachzahlung, die sich bei entsprechender Veranlagung durch das Finanzamt ergibt. Gegebenenfalls werden erforderliche Änderungen eingearbeitet.

Hat die Endfassung der Erklärung Ihr Einverständnis, übersenden wir sie elektronisch an das Finanzamt. Ab diesem Zeitpunkt überwachen wir entsprechend der von Ihnen erteilten Empfangsvollmacht das Veranlagungsverfahren des Finanzamtes, prüfen die Steuerbescheide und informieren Sie über den Verfahrensverlauf.

Leider treten immer wieder und in letzter Zeit gehäuft Veranlagungsfehler durch die Finanzämter auf, die für den Laien nicht erkennbar sind. In diesen Fällen nehmen wir Ihre Rechte durch Änderungsanträge und Einsprüche wahr und vertreten Sie auch im folgenden Rechtsbehelfsverfahren.