Steuererklärung und Beratung
Das Anfertigen von Steuererklärungen und die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten sind die originären gesetzlich vorgesehenen Aufgaben des Steuerberaters. Vor dem Hintergrund der fachlichen Anforderungen, die diese Tätigkeit mit sich bringt, sind an die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ und das Angebot entsprechender Leistungen strenge Auflagen geknüpft. So muss vor Aufnahme der Tätigkeit die Fachkompetenz durch Ablegen einer umfangreichen Prüfung nachgewiesen werden. Als Organ der Rechtspflege unterliegt der Steuerberater zudem strengen Berufsgrundsätzen und einer Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammer.
Auf den folgenden Seiten können Sie sich einen Eindruck verschaffen, wie wir Steuererklärungen für Sie anfertigen und auf welchen Gebieten wir Sie als Privatperson, Freiberufler und Unternehmer beraten können.