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Nicht Selbstständige und Rentner
Für unsere Mandanten im Anstellungsverhältnis oder bereits im Ruhestand kommt es darauf an, dass ihre Steuererklärung kompetent und dabei budgetschonend angefertigt wird. Unter Ausnutzung aller Möglichkeiten zur Absetzung von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sollen die steuerlichen Erklärungspflichten erfüllt werden und ein unkompliziertes Veranlagungsverfahren bei vollständiger Kontrolle des Steuerbescheides gewährleistet sein. Um diesem Anspruch zu genügen, beobachten wir ständig die Rechtsentwicklung auf den genannten Gebieten.
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