Unternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge durch Erbschaft oder Schenkung
Der familieninterne Generationswechsel im Unternehmen wird durch Erbschaft oder Schenkung vollzogen. Steuerlich ist dies ein bedeutender Vorgang, da einerseits die gesetzlichen Bewertungsvorschriften zu hohen Vermögenswerten als Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- oder Schenkungssteuer führen, andererseits aber unter bestimmten zu schaffenden Voraussetzungen Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen und Freibeträge gewährt werden.
Wir nennen Ihnen die Maßnahmen, die zur Steueroptimierung im Vorfeld des Generationswechsels erforderlich sind.
Unternehmensnachfolge durch Unternehmensverkauf oder Unternehmenskauf
Auch für den Fall, dass keine familieninterne Lösung für die Unternehmensnachfolge gefunden wird und eine Übertragung des Unternehmens an einen externen Nachfolger angestrebt wird, gibt es sowohl für den ausscheidenden als auch für den nachfolgenden Unternehmer im Vorfeld weitreichende steuerliche Folgen zu beachten, um unerwarteten Belastungen zu entgehen. So ist die hinlänglich bekannte Frage zu beantworten, ob ein sog. „Share-Deal“ oder ein sog. „Asset-Deal“ im Einzelfall die beste Lösung ist.
Auch können Umwandlungs- und Umstrukturierungen im Vorfeld der Übertragung angezeigt sein, um für den Veräußerer und/oder den Erwerber das zu übertragende Unternehmen zu optimieren. Da wir bereits einige Unternehmensnachfolgen begleitet haben, können wir Ihnen als Veräußerter oder Erwerber aus unserem Erfahrungsschatz heraus die beste Lösung entwickeln.
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